08/04/2026
Zulassungsbescheinigung Teil 1: Alles, was du wissen musst

Du wirst von der Polizei angehalten – Routinekontrolle. Der Beamte fragt nach dem Fahrzeugschein. Du kramst im Handschuhfach, findest ein gefaltetes Dokument und weißt in diesem Moment nicht genau: Ist das der richtige Schein? Und was steht da eigentlich alles drin?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist das offizielle Zulassungsdokument deines Fahrzeugs. Du musst sie bei jeder Fahrt dabeihaben. Was drin steht, wo du die Dokumentennummer findest und was zu tun ist, wenn sie verloren geht, erfährst du hier.
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Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist das offizielle Zulassungsdokument für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie weist nach, dass dein Fahrzeug amtlich zugelassen ist, und enthält alle wichtigen technischen Daten sowie Angaben zum eingetragenen Halter. Umgangssprachlich – und sogar im Gesetz – wird sie nach wie vor als „Fahrzeugschein” bezeichnet.
Seit Oktober 2005 ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 den früheren Fahrzeugschein. Die neue Form wurde im Rahmen einer EU-Richtlinie vereinheitlicht. Wer noch das alte Dokument hat, muss es nicht austauschen, da es weiterhin gültig bleibt.
Pro-Tipp
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss bei jeder Fahrt im Original mitgeführt werden. Eine Kopie reicht bei einer Polizeikontrolle nicht aus. Wer den Schein nicht vorzeigen kann, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Teil 1 und Teil 2?
Viele verwechseln die beiden Zulassungsbescheinigungen oder wissen nicht genau, wozu welcher Teil dient.
Teil 1 ist der Fahrzeugschein. Er gehört ins Auto und ist bei Polizeikontrollen oder der HU vorzuzeigen. Teil 2, der Fahrzeugbrief, dokumentiert die Eigentümerverhältnisse und bleibt zu Hause.
Teil 1 (Fahrzeugschein) | Teil 2 (Fahrzeugbrief) | |
Zweck | Bestätigt die Zulassung und Straßentauglichkeit | Dokumentiert Eigentümer und Zulassungshistorie |
Nutzung | Im Fahrtalltag | Bei Behördengängen und rechtlichen Vorgängen |
Aufbewahrung | Im Fahrzeug | Sicher zu Hause |
Wichtige Infos | Technische Daten, FIN, Kennzeichen | Halterdaten und Vorbesitzerhistorie |
Benötigt bei | Polizeikontrolle, TÜV | Kauf, Verkauf, An- und Abmeldung |
Bei Verlust | Probleme bei Kontrollen möglich | Eigentumsnachweis erschwert |
Fehlt der Fahrzeugbrief beim Verkauf, wird es kompliziert. Was dann zu tun ist, erfährst du im Artikel Auto verkaufen ohne Zulassungsdokumente.
Felder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklärt
Wer den Fahrzeugschein zum ersten Mal genau anschaut, sieht vor allem eines: Buchstaben- und Zahlenkombinationen. Das System ist EU-weit einheitlich – Behörden im Ausland können das Dokument so ohne Übersetzung lesen.
Hier sind die wichtigsten Felder im Überblick:
- A – Kennzeichen: Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs.
- B – Erstzulassung: Das Datum der ersten Zulassung – nicht zu verwechseln mit dem Baujahr.
- C – Halter: Name und Adresse der Person oder des Unternehmens, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das muss nicht der Eigentümer sein.
- D – Fahrzeugdaten: Marke (D.1), Typ und Variante (D.2) sowie die Handelsbezeichnung (D.3), zum Beispiel „Golf" oder „3er".
- E – FIN: Die Fahrzeug-Identifikationsnummer, eine 17-stellige Seriennummer, die jedes Fahrzeug weltweit eindeutig identifiziert.
- 2.1 / 2.2 – HSN/TSN: Hersteller- und Typschlüsselnummer, unter anderem für die Kfz-Versicherung gebraucht.
- P.1 / P.2 / P.4 – Hubraum und Leistung: Hubraum in cm³, Nennleistung in kW und Nenndrehzahl.
- G / F.1 – Gewicht: Leergewicht des Fahrzeugs und technisch zulässige Gesamtmasse.
- O.1 / O.2 – Anhängelast: Maximal zulässige Anhängelast, gebremst und ungebremst.
Wo steht die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Viele suchen sie, wenige wissen wo. Die Dokumentennummer findest du auf der Vorderseite des Scheins. Sie wird von der Zulassungsbehörde bei der Ausstellung eingetragen, ist fortlaufend nummeriert und besteht aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern.
Nicht verwechseln: Die Dokumentennummer ist nicht dieselbe wie die FIN. Die FIN (Feld E) identifiziert das Fahrzeug, die Dokumentennummer identifiziert den Schein selbst. Auch das amtliche Kennzeichen (Feld A) ist etwas anderes, denn es ist dem Fahrzeug und nicht dem Dokument zugeteilt.
Wofür wird die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gebraucht?
Im Alltag brauchst du die Dokumentennummer selten. Bei Behördenvorgängen wird sie jedoch abgefragt, beispielsweise bei der Online-Zulassung über das i-Kfz-Portal, wo sie zur Verifizierung des Dokuments dient.
Auch bei Ab- oder Ummeldung kann die Behörde danach fragen. Geht der Schein verloren und du beantragst einen neuen, wird die alte Nummer ungültig und das Ersatzdokument erhält eine neue Nummer.
Wo finde ich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Der Sicherheitscode ist eine mehrstellige Nummer, die unter einem Rubbelfeld auf dem Schein verborgen ist. Einmal freigelegt, lässt er sich nicht mehr verdecken.
Gebraucht wird er vor allem bei der Online-Zulassung über das i-Kfz-Portal der Bundesregierung. Dort dient er zusammen mit der Dokumentennummer als Nachweis, dass du den Schein tatsächlich in der Hand hast. Wer sein Fahrzeug digital ab- oder ummelden will, kommt an ihm nicht vorbei.
Ist das Rubbelfeld beschädigt oder der Code unleserlich, musst du persönlich zur Zulassungsstelle. Eine Online-Abwicklung ist dann nicht möglich. In dem Fall lohnt es sich, den Schein gleich ersetzen zu lassen.
Wie erhält man die Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Einen neuen Fahrzeugschein bekommst du nicht auf Antrag – er wird automatisch ausgestellt, wenn du ein Fahrzeug neu zulässt, ummeldest oder nach einer Abmeldung wieder anmeldest. Zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises oder der Stadt, in dem du gemeldet bist.
Folgende Unterlagen brauchst du dafür:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 des Fahrzeugs
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Bei Verlust des alten Scheins: eine eidesstattliche Erklärung
- Bei Abholung durch Dritte: schriftliche Vollmacht mit Identitätsnachweis
Sind alle Unterlagen vollständig, stellt die Behörde den Schein direkt vor Ort aus.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren – was tun?
Ob verlegt, gestohlen oder so stark beschädigt, dass er nicht mehr lesbar ist: In allen drei Fällen brauchst du ein Ersatzdokument. Ohne gültigen Schein darfst du das Fahrzeug nicht bewegen.
So gehst du vor:
1.Verlust melden. Wende dich an die Kfz-Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug angemeldet ist. In manchen Städten geht das auch beim Bürgeramt. Bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten.
2.Vorläufige Bescheinigung holen. Die Behörde stellt dir ein Dokument aus, das den Verlust bestätigt. Damit darfst du das Fahrzeug noch eine Woche lang fahren.
3.Ersatzschein beantragen. Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil 2, Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust. Bei Diebstahl zusätzlich die Polizeianzeige.
4.Neuen Schein erhalten. Sind alle Unterlagen vollständig, stellt die Behörde den Ersatzschein direkt vor Ort aus. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung länger dauern.
Kosten: Die Neuausstellung kostet je nach Zulassungsstelle zwischen 10 und 15 Euro. Mit eidesstattlicher Erklärung kommen rund 30 Euro hinzu, insgesamt also bis zu 50 Euro.
Pro-Tipp
Taucht der verlorene Fahrzeugschein wieder auf, nachdem du bereits einen neuen beantragt hast, musst du ihn bei der Zulassungsstelle abgeben. Das alte Dokument wird entwertet und vernichtet. Pro Fahrzeug darf nur ein gültiger Schein existieren.
Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen – was die Fahrzeughistorie verrät
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zeigt, was aktuell eingetragen ist: Halter, Kennzeichen, technische Daten, Erstzulassung. Nützlich – aber sie bildet nur den aktuellen Stand ab. Was das Fahrzeug in der Vergangenheit erlebt hat, steht dort nicht.
Beim Gebrauchtwagenkauf kann genau das zum Problem werden. Unfallschäden, Tachomanipulation oder häufige Vorbesitzerwechsel tauchen im Fahrzeugschein nicht auf. Auch die FIN-Nummer hilft dabei nur bedingt weiter – sie verrät grundlegende Fahrzeugdaten, sagt aber ohne gezielte Überprüfung der Fahrzeughistorie nichts über die Vergangenheit aus.
Genau da setzt ein Bericht zur Fahrzeughistorie an. carVertical wertet Daten aus über 1.000 internationalen Datenbanken aus und liefert Informationen, die der Fahrzeugschein nicht enthält: erfasste Schäden, Kilometerstände zu verschiedenen Zeitpunkten, Vorbesitzeranzahl und mehr.
Kaufst du einen Gebrauchtwagen, gibt dir der Bericht eine bessere Grundlage für die Entscheidung. Verkaufst du, ist ein sauberer Bericht ein konkretes Argument – er zeigt, dass du nichts zu verbergen hast, und schafft Vertrauen, wo sonst nur Behauptungen stehen.
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