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Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 erklärt

Renata Liubertaitė

Renata Liubertaitė

Du meldest dein Auto um, füllst das Formular aus und dann kommt die Frage nach der Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Klingt bürokratisch, ist aber schnell gelöst, wenn du weißt, wo du suchen musst.

Das Dokument liegt bei den meisten irgendwo in der Schublade, im Tresor oder beim Notar – selten greift man danach, aber wenn, dann ist es wichtig. Wo genau die Nummer steht, welche Bedeutung sie hat und was du tun kannst, wenn das Dokument fehlt, erfährst du hier.

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Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist der offizielle Nachweis über die Zulassung und die Verfügungsberechtigung eines Fahrzeugs. Viele kennen das Dokument noch unter seinem alten Namen: Fahrzeugbrief. Das Dokument wird bei der Erstzulassung ausgestellt und belegt, wer das Verfügungsrecht über das Fahrzeug hat. Die Nummer des Kfz-Briefs ist dabei ein eindeutiges Identifikationsmerkmal.

Im Alltag brauchst du die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht dabei. Sie gehört sicher zu Hause aufbewahrt, nicht ins Handschuhfach. Das Dokument ist auf fälschungssicherem Spezialpapier gedruckt, ähnlich wie Geldscheine, und trägt eine eindeutige Nummer, über die es jederzeit identifizierbar ist.

Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2

Viele verwechseln die beiden Zulassungsbescheinigungen. Der Unterschied ist aber einfach: Teil 1 fährt mit, Teil 2 bleibt zu Hause.

Dokument

Zweck

Im Fahrzeug mitführen?

Eigentumsnachweis?

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Zulassungsbescheinigung I)

Enthält technische Fahrzeugdaten, wird bei Kontrollen benötigt

Ja, immer

Nein

Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Zulassungsbescheinigung Teil 2)

Offizieller Eigentums- und Verfügungsnachweis

Nein, zu Hause aufbewahren

Ja

Kurz gesagt: Die Zulassungsbescheinigung I brauchst du beim Fahren, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 beim Kaufen, Verkaufen oder Ummelden.

Wo steht die Zulassungsscheinnummer?

Du findest die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 in der Mitte des Dokuments, wo sie als 8-stellige Zahl aus zwei Buchstaben und sechs Ziffern angegeben ist.

Wofür wird die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 benötigt?

Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 taucht öfter auf, als die meisten erwarten. Sie wird immer dann gebraucht, wenn du ein Fahrzeug offiziell anmeldest, überträgst oder abmeldest.

In der Praxis brauchst du sie in diesen Situationen:

  • An- und Abmeldung sowie Ummeldung: Bei jedem Zulassungsvorgang musst du die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 angeben. Das gilt auch, wenn du dein Auto ummelden in Deutschland möchtest, zum Beispiel nach einem Umzug.
  • Kauf und Verkauf: Käufer und Verkäufer brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zur Eigentumsübertragung. Was dabei zusätzlich gilt, erklärt unser Ratgeber zu Gebrauchtwagen Garantie & Gewährleistung.
  • Verlustmeldung: Wer die Nummer vorab notiert hat, kann bei Verlust des Dokuments den Ersatz bei der Zulassungsstelle einfacher beantragen und das Fahrzeug eindeutig zuordnen.
  • Online-Zulassung über i-Kfz: Für die digitale Zulassung über das i-Kfz-Portal wird die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 zwingend benötigt. Eine Online-Ummeldung mit Halterwechsel ist allerdings nur für Fahrzeuge möglich, die ab dem 1. Januar 2018 zugelassen wurden.

Was tun bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist weg? Du solltest zügig handeln. Der Prozess läuft über die zuständige Zulassungsstelle und dauert in der Regel mehrere Wochen.

Schritt 1: Verlust melden

Melde den Verlust sofort bei deiner Zulassungsstelle. Bei Diebstahl zeigst du ihn zusätzlich bei der Polizei an und notierst die Vorgangsnummer für den weiteren Antrag.

Schritt 2: Veröffentlichung im Bundesverkehrsblatt

Die Behörde meldet den Verlust ans Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Der Verlust wird 14 Tage im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. In dieser Zeit können Dritte, etwa eine Bank oder ein Leasingunternehmen, Einspruch erheben, wenn ihnen das Fahrzeug gehört.

Gibt es keinen Einspruch, wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt.

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Für den Antrag auf eine neue ZB II brauchst du:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifizierung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1: Wird gleichzeitig ersetzt
  • Gültige HU- und AU-Bescheinigung: Nachweis über Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Eidesstattliche Erklärung: Bei Verlust gibst du diese bei der Zulassungsstelle oder beim Notar ab
  • Polizeiliche Anzeige: Nur bei Diebstahl; Vorgangsnummer mitbringen

Schritt 4: Kosten einplanen

Die Neuausstellung kostet rund 70 Euro. Davon entfallen etwa 60 Euro auf die ZB II und rund 10 Euro auf die ZB I, die automatisch mitausgestellt wird. Gibst du die eidesstattliche Erklärung beim Notar ab, kommen zusätzliche Notarkosten hinzu.

Der gesamte Vorgang kann bis zu acht Wochen dauern.

Warum Eigentumsnachweise allein beim Autokauf nicht ausreichen

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sagt dir, wer ein Fahrzeug gehalten hat. Was in dieser Zeit mit dem Fahrzeug passiert ist, steht nicht drin. Beides ist beim Gebrauchtwagenkauf wichtig.

Das Dokument bildet ab, was offiziell gemeldet wurde. Unfälle, die nicht über die Versicherung abgewickelt wurden, Kilometerstände, die nicht zur Nutzung passen, oder Lücken in der Halterhistorie sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht zu finden. Wer sich beim Kauf nur auf die Fahrzeugpapiere verlässt, erhält kein vollständiges Bild.

Hier hilft ein Blick auf die FIN-Nummer des Fahrzeugs. Über die Fahrzeug-Identifikationsnummer lassen sich mit einem carVertical-Bericht Informationen abrufen, die über die offiziellen Dokumente hinausgehen.

  • Kilometerstand: Erfasste Laufleistungen aus verschiedenen Zeitpunkten zeigen, ob der aktuelle Stand plausibel ist.
  • Schadenhistorie: Unfälle oder Schäden, die in Datenbanken erfasst wurden, aber in den Papieren nicht auftauchen.
  • Diebstahlstatus: Ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist oder nach einem Diebstahl wiedergefunden wurde.
  • Rückrufe: Ob offene Rückrufaktionen vorliegen und ob der Mangel bereits behoben wurde.
  • Historische Fotos: Aufnahmen aus früheren Inspektionen oder Schadensfällen, die den Zustand zu einem früheren Zeitpunkt dokumentieren.
  • Halterverlauf: Wie viele Vorbesitzer hatte das Fahrzeug tatsächlich – und stimmt das mit den Angaben des Verkäufers überein?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist ein guter Ausgangspunkt. Wer zusätzlich unabhängige Fahrzeugdaten prüft, geht informierter in den Kauf.

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Häufig gestellte Fragen

Renata Liubertaitė

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Renata Liubertaitė

Renata ist Autorin mit mehr als 8 Jahren Erfahrung in den Bereichen Verlagswesen, Marketing und SaaS-Unternehmen. Das Schreiben über hochtechnische Themen hat sie in verschiedenen Bereichen gelernt. Sie schafft es komplexe Dinge in verständliche Worte zu fassen. Wenn sie nicht gerade für carVertical schreibt, liebt sie Heimwerkerprojekte und spontane Fahrradtouren.

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