12/02/2026
PKW-AfA: Alles, was du zur Abschreibung beim Auto wissen musst

Bei dem Begriff „Abschreibung“ denken viele sofort an den Wertverlust eines Autos durch Alter, Abnutzung oder sinkende Verkaufspreise. Dabei ist mit Abschreibung etwas anderes gemeint: Es geht nicht um den technischen Zustand des Fahrzeugs, sondern um die Verteilung der Anschaffungskosten über mehrere Jahre.
In diesem Artikel zeigen wir dir verständlich und mit Beispielen, wann und wie sich ein Pkw abschreiben lässt, was dabei für neue und gebrauchte Autos bei der Abschreibung gilt und welche Regeln du kennen solltest.
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Was bedeutet AfA beim Auto?
Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Damit ist ein klar geregeltes Vorgehen gemeint: Wenn du ein Auto kaufst und es beruflich nutzt, darfst du die Kosten nicht sofort vollständig absetzen. Der Kaufpreis wird stattdessen über mehrere Jahre verteilt, und zwar nach festen steuerlichen Vorgaben.
Ausschlaggebend ist, dass das Fahrzeug ganz oder teilweise geschäftlich genutzt wird. Dann gilt es steuerlich als Betriebsvermögen. Wie lange die Kosten bei der Abschreibung eines Autos verteilt werden, ist allerdings nicht frei wählbar. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus einer offiziellen AfA-Tabelle. Für Autos sind das in der Regel sechs Jahre. In diesen Jahren setzt du jeweils einen gleich hohen Betrag der Anschaffungskosten an und senkst dadurch deinen steuerpflichtigen Gewinn.
Die Abschreibung für Autos stellt somit sicher, dass die Kosten über den Zeitraum, in dem das Fahrzeug tatsächlich im Unternehmen eingesetzt wird, verteilt werden und nicht auf ein einziges Jahr konzentriert sind.
Warum wird ein Auto abgeschrieben und nicht sofort abgesetzt?
Das Finanzamt differenziert bei Ausgaben danach, wie lange sie dem Betrieb nutzen. Verbrauchsgüter wie Kraftstoff, Büromaterial oder auch geringfügige Reparaturen kannst du in der Regel sofort in voller Höhe absetzen, da sie eine kurze Nutzungsdauer haben.
Ein Auto hingegen bleibt oft über viele Jahre im Einsatz. Es dient der langfristigen Unterstützung deiner Arbeit, nicht allein im Jahr der Anschaffung. Deshalb reicht eine einmalige Abschreibung bei einem Firmenwagen steuerlich nicht aus – die Kosten müssen auf mehrere Jahre verteilt werden.
Das ist der Zweck der AfA: Sie verteilt die Kosten so, dass sie über die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs hinweg steuerlich wirksam werden.
Wer darf ein Auto abschreiben?
Nicht jeder kann ein Auto steuerlich abschreiben. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zumindest teilweise für eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit genutzt wird. Erst dann gilt es steuerlich als Betriebsvermögen.
Bei einer rein privaten Nutzung ist keine steuerliche Absetzung möglich. Wird das Fahrzeug hingegen ausschließlich geschäftlich verwendet, zählt es als notwendiges Betriebsvermögen und die gesamten Anschaffungskosten des Autos können über die AfA berücksichtigt werden. Bei gemischter Nutzung kommt es auf den betrieblichen Anteil an. Hier ist je nach Nutzungsumfang eine anteilige Kostenverteilung möglich.
In der Praxis betrifft das vor allem Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen. Zwar nutzen auch Angestellte häufig einen Firmenwagen, doch die Abschreibung erfolgt in diesem Fall nicht durch den Arbeitnehmer, sondern durch den Arbeitgeber als Eigentümer des Fahrzeugs.
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich der betriebliche Nutzungsanteil auf die steuerliche Einordnung auswirkt:
Betriebliche Nutzung des Fahrzeugs | Steuerliche Einordnung | Abschreibungsmöglichkeit |
Mehr als 50 % | Notwendiges Betriebsvermögen | Volle Abschreibung der Anschaffungskosten |
10 %–50 % | Gewillkürtes Betriebsvermögen | Anteilige Abschreibung entsprechend dem geschäftlichen Nutzungsanteil |
Weniger als 10 % | Privatvermögen | Keine Abschreibung möglich |
EÜR oder Bilanz – macht das einen Unterschied bei der AfA?
Viele Selbstständige fragen sich, ob die Abschreibung für ein Auto davon abhängt, ob sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen oder eine Bilanz führen. Kurz gesagt: Nein, denn an den Grundregeln der AfA ändert sich dadurch nichts.
Ob du bilanzierst oder eine EÜR nutzt, spielt für die Nutzungsdauer und die Höhe der jährlichen Kostenverteilung keine Rolle. Die steuerlichen Vorgaben sind in beiden Fällen gleich. Unterschiede gibt es nur in der Darstellung. In der Bilanz wird die Abschreibung buchhalterisch anders dargestellt als in der EÜR. Für die Berechnung selbst oder den steuerlichen Effekt macht das jedoch keinen Unterschied.
Du kannst dich also auf die AfA-Regeln verlassen – ganz gleich, welche Buchführungspflicht für dich gilt.
Wie lange wird ein Auto abgeschrieben?
Wie lange ein Auto abgeschrieben wird, kannst du nicht frei entscheiden, da die Pkw Abschreibungsdauer durch die offiziellen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung gesetzlich geregelt ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange ein Fahrzeug technisch durchhält oder welchen Wiederverkaufswert es später noch hat. Maßgeblich ist allein die steuerlich anerkannte Nutzungsdauer.
Die steuerliche Absetzung beginnt, sobald du das Auto kaufst und es deinem Unternehmen zuordnest. Wird das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres angeschafft, fällt die Abschreibung im ersten Jahr entsprechend geringer aus. Denn dann wird sie entsprechend der Monate berechnet, in denen das Auto geschäftlich genutzt wird.
So stellt das Steuerrecht sicher, dass die Kosten zeitlich zur Nutzung passen. Nicht pauschal, sondern über die Jahre verteilt, in denen das Fahrzeug dem Betrieb tatsächlich dient.
So liest man die AfA-Tabelle für Pkw richtig
Die Pkw Abschreibung gemäß AfA-Tabelle ist eine offizielle Vorgabe der Finanzverwaltung. Sie legt den genauen Zeitraum fest, über den die Anschaffungskosten verschiedener Wirtschaftsgüter steuerlich abgeschrieben werden dürfen. Auch für die Abschreibung eines Firmenwagens gibt es eine einheitliche Regelung: Neuwagen gelten steuerlich als sechs Jahre nutzbar – dies ist die sogenannte Nutzungsdauer. Die Verteilung der Anschaffungskosten erfolgt dabei linear, also gleichmäßig verteilt auf diese sechs Jahre. Das entspricht einer jährlichen Abschreibung von rund 16,7 Prozent der Anschaffungskosten. Diese Dauer ist verbindlich und nicht verhandelbar.
Bei Gebrauchtwagen kann die Restnutzungsdauer etwas kürzer sein und der jährliche Abschreibungsprozentsatz steigt automatisch. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich dieser Wert verändert, wenn das Fahrzeug nur noch für wenige Jahre als betrieblich nutzbar eingeschätzt wird:
Voraussichtliche Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer) | Jährlicher Abschreibungssatz |
Weniger als 2 Jahre | Keine Abschreibung möglich |
2 Jahre | 50 % pro Jahr |
3 Jahre | 33 % pro Jahr |
4 Jahre | 25 % pro Jahr |
5 Jahre | 20 % pro Jahr |
6 Jahre | 16,7 % pro Jahr |
Wichtig: Die Tabelle bildet keine unterschiedlichen AfA-Regeln ab. Sie dient lediglich dazu, die Veränderung des jährlichen Abschreibungssatzes bei einer kürzeren Restnutzungsdauer zu veranschaulichen. Für neue Pkw gilt weiterhin die feste Abschreibungsdauer von sechs Jahren.So berechnet man die Abschreibung für neue Firmenwagen
Wird ein Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet, erfolgt die Abschreibung für das Auto grundsätzlich linear. Das bedeutet, dass du die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die vorgeschriebene Nutzungsdauer verteilst. Diese Methode ist bei der Abschreibung von Firmenwagen Standard und entspricht den Vorgaben des Finanzamts.
Im Folgenden betrachten wir etwas näher, wie du die jährliche Absetzung berechnest.
Schritt 1: Den richtigen Kaufpreis ermitteln
Die Abschreibung eines Pkw richtet sich nicht nach dem Listenpreis, sondern nach den Anschaffungskosten. Damit sind die tatsächlichen Kosten gemeint, die dir entstehen, um das Auto zu kaufen und in Betrieb zu nehmen.
Ob die Umsatzsteuer einbezogen wird, hängt davon ab, ob du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Wenn das der Fall ist, gilt der Nettopreis. Wenn nicht, wird die gezahlte Mehrwertsteuer zu den Anschaffungskosten addiert.
Diese Summe bildet die rechnerische Basis für die gesamte Verteilung der Anschaffungskosten. Alles Weitere baut darauf auf. Diese Zahl ist die Grundlage – halte sie deshalb am besten schriftlich fest. Du wirst sie im nächsten Schritt wieder benötigen.
Schritt 2: Pkw Abschreibungsdauer bestimmen (Nutzungsdauer)
Die AfA Tabelle legt die Dauer der Pkw Abschreibung fest. Für neue Fahrzeuge beträgt die steuerliche Nutzungsdauer pauschal sechs Jahre, worauf alle weiteren Berechnungen basieren.
Beachte, dass diese Frist nichts mit dem tatsächlichen Zustand oder der technischen Lebensdauer deines Autos zu tun hat. Selbst wenn das Fahrzeug deutlich länger hält, gilt für die steuerliche Absetzung nur der vom Steuerrecht vorgegebene Zeitraum.
Schritt 3: Jährlichen Abschreibungsbetrag berechnen
Jetzt teilst du den Kaufpreis durch die festgelegte Nutzungsdauer. Das folgende Beispiel für die Abschreibung eines Firmenwagens zeigt, wie das konkret aussieht:
Formel
Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer = Jahresabschreibung
Beispiel: 36.000 Euro ÷ 6 = 6.000 Euro pro Jahr
Diesen Betrag kannst du jährlich konstant absetzen, solange das Auto geschäftlich genutzt wird und im Betriebsvermögen bleibt. Wie du den Betrag im ersten Jahr anpasst, wenn der Kauf mitten im Jahr liegt, erläutern wir im nächsten Schritt.
Schritt 4: Abschreibung im ersten Jahr anteilig anpassen
Wenn du den Firmenwagen nicht zu Beginn des Jahres kaufst, musst du die Pkw Abschreibung im ersten Jahr anteilig berechnen.
Nach deutschem Steuerrecht erfolgt diese Berechnung monatsgenau – ab dem Monat, in dem du das Fahrzeug betrieblich nutzt. Dabei wird jeder begonnene Monat voll angerechnet, selbst wenn du das Auto erst am Monatsende übernimmst.
Beispiel: Kauf am 17. April → Nutzung ab April → 9 Monate im ersten Jahr.
Berechnung: 6.000 Euro ÷ 12 × 9 = 4.500 Euro
Ab dem Folgejahr gilt wieder der volle Jahresbetrag von 6.000 Euro – bis die gesamte Pkw Abschreibungsdauer erreicht ist.
Gilt die Abschreibung auch für Leasingfahrzeuge?
Ein geleastes Auto zählt nicht zu deinem Betriebsvermögen, da es sich nicht in deinem, sondern in dem Eigentum der Leasinggesellschaft befindet. Deshalb kannst du es auch nicht abschreiben. Stattdessen kannst du aber die Leasingraten als Betriebsausgaben behandeln und damit den zu versteuernden Gewinn in dem Jahr senken, in dem du sie zahlst.
Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn du steuerlich als wirtschaftlicher Eigentümer giltst, ist eine Abschreibung für das Auto möglich. Solche Fälle sind selten und betreffen spezielle Vertragsgestaltungen.
Grundsätzlich gilt: Ohne Eigentum ist keine Pkw Abschreibung möglich. Beim Leasing übernimmt die monatliche Rate die Funktion der Verteilung der Anschaffungskosten.
Wenn das Auto geschäftlich und privat genutzt wird
Viele nutzen ihr Auto sowohl beruflich als auch privat, was grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend ist dabei, dass nur der geschäftliche Anteil der Nutzung steuerlich abgesetzt werden kann.
Wie hoch dieser Anteil ist, muss belegt werden. Dafür gibt es zwei gängige Methoden:
1.Fahrtenbuch: Du hältst alle Fahrten genau fest – mit Datum, Strecke, Anlass und Kilometerstand. So lässt sich der betriebliche Nutzungsanteil exakt bestimmen.
2.1-%-Regel: Anstelle eines Fahrtenbuchs wird der private Nutzungsanteil pauschal berechnet – mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Diese Variante ist einfacher, kann aber teurer werden, besonders bei hochwertigen Fahrzeugen.
Wichtig ist, dass sich beide Methoden ausschließlich auf die Versteuerung der privaten Nutzung beziehen. Die Abschreibung des Autos selbst bleibt davon unberührt, sodass du sie anteilig entsprechend dem geschäftlichen Nutzungsgrad ansetzen kannst.
Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein Fahrzeug, das auch privat genutzt wird, gar nicht abgeschrieben werden darf. Das ist falsch. Entscheidend ist allein, wie hoch der berufliche Anteil ist – nur dieser fließt in die Pkw Abschreibung ein.
Kann man auch ein gebrauchtes Auto abschreiben?
Ja, auch ein gebrauchter Pkw kann steuerlich abgeschrieben werden, sofern das Fahrzeug betrieblich genutzt wird und zum Betriebsvermögen zählt.
Die Kostenverteilung läuft dabei etwas anders als bei einem Neuwagen. Ausschlaggebend ist nicht der Listenpreis, sondern der tatsächliche Kaufpreis, den du für das gebrauchte Auto gezahlt hast. Außerdem beginnt die sechsjährige Nutzungsdauer nicht noch einmal von vorn. Für Gebrauchtwagen gilt sie nicht automatisch.
Wie lange ein Auto abgeschrieben wird, richtet sich stattdessen nach der verbleibenden Nutzungsdauer, also dem Zeitraum, in dem das Fahrzeug voraussichtlich noch geschäftlich einsetzbar ist. Alter, Zustand und Laufleistung helfen bei der Einschätzung. In der Praxis bedeutet das meist, dass die Abschreibungsdauer für den Pkw kürzer ausfällt.Auch hier kursiert eine häufige Fehlannahme: Viele gehen davon aus, dass für gebrauchte Fahrzeuge dieselben Regeln wie für neue gelten. Die Abschreibung eines Firmenwagens orientiert sich jedoch am realen Restwert und an der tatsächlichen Nutzbarkeit und nicht an einer pauschalen Standardfrist.
Abschreibung bei älteren Fahrzeugen (z. B. über 8 Jahre)
Auch ein älterer Pkw kann steuerlich abgeschrieben werden, selbst wenn er über acht Jahre alt ist. Das Alter allein schließt eine steuerliche Absetzung bei einem gebrauchten Pkw älter als 8 Jahre nicht aus. Entscheidend ist, ob das Auto eine nachvollziehbare Restnutzungsdauer für den gewerblichen Einsatz hat. Diese wird praxisnah basierend auf Zustand, Laufleistung und geplanter Nutzung geschätzt.
Dabei ist zu beachten, dass für ältere Autos nicht automatisch wieder die sechsjährige Abschreibungsdauer für Pkw gemäß der AfA-Tabelle gilt. Sie beginnt bei gebrauchten Fahrzeugen nicht neu. In der Regel wird stattdessen ein kürzerer Zeitraum von zwei bis drei Jahren angesetzt, je nach Einschätzung.
Das Steuerrecht sorgt somit dafür, dass die Kostenverteilung dem tatsächlichen Nutzungspotenzial des Fahrzeugs entspricht – nicht mehr und nicht weniger.Sonderabschreibung bei Pkw – wann ist sie möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Steuerrecht eine Sonderabschreibung. Damit kannst du im Jahr der Anschaffung zusätzlich zur regulären Abschreibung des Autos einen weiteren Teil der Kosten steuerlich absetzen, was deine Steuerlast entsprechend reduziert.
Allerdings gilt das nicht automatisch. Ob eine Sonderabschreibung für Pkw möglich ist, hängt von mehreren Kriterien ab: den aktuellen steuerlichen Regelungen, der Größe und Rechtsform deines Unternehmens sowie der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs.
Besonders kleine und mittelständische Betriebe können unter Umständen davon profitieren. Welche Kriterien konkret erfüllt sein müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Klar ist nur: Ohne die entsprechenden Voraussetzungen bleibt es bei der normalen Abschreibung.
Warum der Fahrzeugverlauf bei der Abschreibung zählt
Die steuerlichen Regeln für die Verteilung der Anschaffungskosten bleiben gleich, unabhängig davon, ob du ein Auto neu oder gebraucht kaufst. Was sich dagegen ändert, sind die Annahmen, auf denen die Abschreibung basiert.
Insbesondere bei älteren Fahrzeugen ist die verbleibende Nutzungsdauer nicht klar vorgegeben, sondern muss geschätzt werden. Und genau hier wird der Fahrzeugverlauf wichtig.
Anhaltspunkte dafür, wie lange das Fahrzeug voraussichtlich noch betrieblich genutzt werden kann, sind beispielsweise die Art der vorherigen Nutzung, die Anzahl der Halter oder die Nachvollziehbarkeit des Kilometerstands.
Ein auf Basis der FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) erstellter Bericht zur Fahrzeughistorie hilft dabei, fundierte Einschätzungen zu treffen. Er ersetzt zwar keine steuerlichen Regeln, schafft aber Transparenz, insbesondere bei der Frage, ob die Annahmen zur Abschreibung realistisch sind.
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Lineare und degressive Abschreibung bei Pkw
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Abschreibung: die lineare und die degressive Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung wird der Kaufpreis gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt, sodass jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben wird. Dies ist der Regelfall für Pkw gemäß AfA-Tabelle.
Bei der degressiven Abschreibung wird zu Beginn mehr und mit zunehmender Nutzungsdauer weniger abgeschrieben. Sie ist nur in bestimmten Jahren und unter klaren gesetzlichen Vorgaben erlaubt, oft als zeitlich begrenzte Sonderregelung.
Darüber hinaus gibt es noch die leistungsbezogene Abschreibung, die sich am tatsächlichen Gebrauch orientiert. Bei Pkw kommt sie aber nur in seltenen Ausnahmefällen zur Anwendung.
Typische Fehler bei der Auto Abschreibung vermeiden
Ein typischer Fehler ist, das Auto zu verkaufen, bevor die Abschreibung vollständig abgeschlossen ist. Ab dem Verkaufsmonat darfst du keine steuerliche Absetzung mehr vornehmen. Ein möglicher Restwert wird separat behandelt, denn die laufende Abschreibung endet mit dem Verkauf.
Auch vollständig abgeschriebene Autos führen häufig zu Missverständnissen. Hast du den steuerlichen Kaufpreis ausgeschöpft, kannst du keine weiteren Beträge geltend machen, auch wenn das Auto noch genutzt wird. Betriebsausgaben wie Reparaturen oder Treibstoff bleiben aber natürlich weiterhin steuerlich absetzbar.
Bei hochwertigen Fahrzeugen prüft das Finanzamt oft etwas genauer. Wenn das Auto für den betrieblichen Zweck offensichtlich überdimensioniert bzw. unangemessen ist, kann die Abschreibung als Firmenwagen ganz oder teilweise abgelehnt werden.
Daneben gibt es typische Rechen- oder Zuordnungsfehler:
- die falsche Nutzungsdauer wurde gewählt,
- die anteilige Abschreibung im ersten Jahr wurde übersehen,
- ein Fahrzeug wurde abgeschrieben, das gar nicht als Betriebsvermögen gilt.
Wenn du die Grundlagen beachtest, den richtigen Kaufpreis ansetzt, die AfA-Tabelle nutzt und die betriebliche Nutzung korrekt einschätzt, bist du auf der sicheren Seite. Die Vorgaben sind klar, und mit der nötigen Sorgfalt lässt sich die Abschreibung für das Auto korrekt und ohne Aufwand anwenden.
